AGB

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  • Der/ Die Auftraggeber/in erklärt, dass das in die Pension gebrachte Tier in seinem Eigentum steht, bzw. er im Auftrag des Eigentümers handelt.
  • Der/ Die Auftraggeber/in erklärt nach bestem Wissen, dass das unterzubringende Tier frei von ansteckenden Krankheiten und schutzgeimpft ist (s. Aufnahmebedingungen). Er/ Sie erklärt weiterhin, dass das Tier kastriert und entwurmt ist. Die Katze ist gegen Flöhe geschützt zu übergeben. Der Impfpass verbleibt für die Zeit des Aufenthaltes im Besitz der Katzenpension.
  • Die Katzenpension „ Das Katzenhaus“ ist über besondere Fressgewohnheiten, akute und frühere Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten und Behinderungen der Katze zu informieren.
  • Der/ Die Auftraggeber/in haftet für alle Schäden, die wegen eines Verstoßes gegen die in den Aufnahmebedingungen genannte Impfpflicht entstehen.
  • Im Krankheitsfall ist die Katzenpension berechtigt und verpflichtet, die Katze von einem Tierarzt behandeln zu lassen.
  • Im Falle der Erkrankung entscheidet der beauftragte Tierarzt über den weiteren Behandlungsverlauf. Die Kosten der Behandlung und zu verabreichender Medikamente werden vom Katzenbesitzer getragen. Diese werden entweder vom Tierarzt direkt oder mit der Katzenpension abgerechnet.
  • Für Schäden, die das Tier während der vereinbarten Zeit in der Pension erleiden könnte, übernimmt „das Katzenhaus“ keine Haftung. Die Haftung der Katzenpension wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  • „ Das Katzenhaus“ verpflichtet sich, die Katze art- und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
  • Für den Fall, dass die Katze(n) nicht binnen acht Tagen nach dem vereinbarten Endtermin der Aufenthaltsdauer abgeholt wird/ werden und keine Vereinbarung über eine Verlängerung des Aufenthaltes besteht, willigt der/ die Auftrageber/in bereits jetzt ein, das die Katzenpension das Tier im Namen des Besitzers an eine andere tierliebe Person oder ein Tierheim weitergeben kann. Für sämtliche Kosten, die bis zur Abgabe des Tieres entstehen, übernimmt der /die Auftraggeber/in die volle Haftung.
  • Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung.
  • Die Rechnung für den Pensionsaufenthalt wird am Tage der Abholung in bar beglichen.